+++Großwindanlage „An den Bärlöchern“ muss gestoppt werden!

Projektstatus der geplanten Großwindanlage ist unklar, Entscheidungsstrukturen sind intransparent, Mitentscheidungsrecht der Bürger bleibt außen vor. Wir nennen die Fakten.


Projektstatus bleibt unbekannt.

Der Projektstatus der geplanten Großwindanlage „An den Bärlöchern“ bleibt für die Öffentlichkeit weit unbekannt. Unterschiedliche Entscheidungskompetenzen zwischen der Regionalen Planungsgemeinschaft Halle (RPG), der Kreisverwaltung MSH und der Stadtverwaltung der Lutherstadt Eisleben machen das Projekt intransparent. Bei wem die eigentliche Entscheidungskompetenz in diesem Netzwerk liegt, ist für den Bürger und die Öffentlichkeit verborgen.


Kleine Anfrage bringt Transparenz.

Der AfD-Kreisverband will Transparenz über das Projekt erreichen und hat Ende Januar eine Kleine Anfrage an die Oberbürgermeisterin der Stadt Lutherstadt Eisleben, an die Landrätin des Landkreises Mansfeld-Südharz und an den Geschäftsführer der Regionalen Planungsgemeinschaft Halle gestellt. Herauszufinden war, wie die Verflechtungen zwischen dem Stadtrat Lutherstadt Eisleben, dem Kreistag MSH und der RPG Halle sich gestalten, welche aktuellen Maßnahmen zur Verhinderung des Windparks laufen und welche Möglichkeiten für eine Verhinderung des Windparks bestehen.


Fakt 1

Projekt liegt in einer Warteschleife. Gewartet wird auf eine Prüfung, ob das Windvorranggebiet XII Eisleben Helfta, aufgrund naturschutzrechtlicher Belange, überhaupt noch in Betracht gezogen werden kann. Das erwartete Gutachten wird, nach Aussage der Oberbürgermeisterin, die Grundlage für die weitere planungsrechtliche Entscheidung der RGP Halle bilden. Die Beantwortung von vertiefenden Fragen zum Gutachten wurden durch RPG Halle mit Verweis auf ein „laufendes Vergabeverfahren im Zuge der Planänderung“ ausgeschlossen.
Der AfD-Kreisverband stellt in Zweifel, ob ein von RGP Halle beauftragtes und bezahltes Gutachten überhaupt neutral sein kann. Gutachten mit politischer Tragweite haben das vorgegebene Ziel als unabwendbar zu begründen und zu objektivieren. Auch ist fraglich, ob die Interessen der betroffenen Gemeinden zur Auslösung aus dem Windvorranggebiet durchsetzbar sind, wenn das 37köpfige zentrale Organ von RGP Halle aus 12 Vertretern der Stadt Halle, aus jeweils 10 Vertretern des Saale- und Burgenlandkreis besteht, aber nur von 5 Vertretern des Landkreis Mansfeld-Südharz vertreten wird. Schlimmstenfalls dominieren die Mehrheitsinteressen gegenüber Mansfeld-Südharz, denn wer möchte schon ein Windvorranggebiet vor der Haustür von Halle haben.


Fakt 2

Noch bedenklicher sind die Aussagen über das demokratische Mitentscheidungsrecht der beteiligenden Behörden und Kommunen im Entscheidungsnetzwerk. Der Stadtrat der Lutherstadt Eisleben lehnt zwar das Vorhaben vollumfänglich ab, aber ein Entscheidungsrecht hat keiner der gewählten Kommunalpolitiker. Der Vorsitzende des Kreistages des Landkreises Mansfeld-Südharz Norbert Born gesteht es offen, „ein Mitbestimmungsrecht des Kreistages im Genehmigungsverfahren besteht nicht“.
Wenn keiner der gewählten Kommunalvertreter ein Entscheidungsrecht hat, stellt sich von selbst die Frage, bei wem die Entscheidungskompetenz liegt.


Entscheidung liegt bei einem Verwaltungsbeamten

Im Antwortschreiben des Vorsitzenden des Kreistages wird beiläufig in den allgemeinen Ausführungen erwähnt: die „Genehmigungsbehörde sind die Landkreise…als Untere Immissionsschutzbehörde…“, die der „…Hauptverwaltungsbeamte…im übertragenen Wirkungskreis gem. §6 Kommunalverfassungsgesetz…in eigener Zuständigkeit erledigt.“ Übersetzt aus der Beamtensprache in die Umgangssprache heißt das nichts anderes, dass die finale Entscheidung über die geplante Großwindanlage „An den Bärlöchern“ bei einem Verwaltungsbeamten der Untere Naturschutzbehörde und das in eigener Zuständigkeit liegt.
Schlimmeres kann einer Demokratie nicht passieren, wenn unter Ausschluss des Mitentscheidungsrechtes der Bürgerinnen und Bürger, der gewählten Kommunalpolitiker im Kreistag und Stadtrat ein Verwaltungsbeamter in eigener Zuständigkeit entscheidet. Wir bezeichnen das als Staatsautokratie.


Als AfD-Kreisverband bekennen wir uns zur direkten Demokratie, d.h. der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, die von der geplanten Großwindanlage betroffen sein werden. Das autokratische Entscheidungsrecht eines Verwaltungsbeamten lehnen wir strikt ab. Das Windvorranggebiet XII Eisleben Helfta muss aus dem Regionalen Entwicklungsplan Halle gestrichen werden. Die Installation eines Antikollisionssystem mit Greifvögeln ist aus technischer Sicht Unfug und abzulehnen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass auch weitere Windvorranggebiete im Landkreis Mansfeld-Südharz gestrichen werden.


Gunter Wakan
Stellv. Kreisvorsitzender

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