+++Abstände bis 400 Meter sollen gesetzlich den Windausbau forcieren.+++

Im Bundesdurchschnitt müssen Windräder in einem Abstand von 1,5 km zu Wohngebäuden stehen. In Sachsen-Anhalt sind es 1 km. Doch jetzt droht allen Grundstückseigentümern eine nochmalige Verkürzung der Abstände. Die Bundesregierung plant die Unterschreitung der Grenze bis auf 400 m und fordert eine Anpassung der ländereigenen Baugesetze. Hintergrund ist, dass der Ausbau drastisch eingebrochen ist und mit dem Schreddern der 6 Atomkraftwerke 2020 und 2021 eine empfindliche Lücke in der Energiebereitstellung entstehen wird.

+++Bürgerprotest bringt Ausbau der Windräder zum Stocken.+++

Der Ausbau der Windenergie an Land ist in den letzten 3 Jahren massiv eingebrochen. Waren es 2017 noch 1.792 im Zubau, so sank die Zahl 2018 auf 743, 2019 auf 325 und 2020 auf 420. In sechs Bundesländern – in Bayern, Hessen, dem Saarland sowie in Bremen, Hamburg und Berlin – sind im ersten Halbjahr 2020 überhaupt keine neuen Windanlagen errichtet worden.

Die Gründe liegen auf der Hand, Genehmigungsstau, die Klageflut von mehr als 300 Grundstücksbesitzern, Natur- und Artenschutzverbänden und fehlende Flächen bringen die Energiewende in eine Schieflage. Mit den 29.608 Windanlagen auf dem Lande ist die Transformation zu einer „sauberen Energieversorgung“ nicht zu machen.

Dazu kommt, dass die sechs noch verbleibenden Kernkraftwerke in Deutschland 2020 und 2021 nicht nur abgeschaltet, sondern geschreddert werden, d.h. ein kurzfristiges Hochschalten bei einer Dunkelflaute wird nicht möglich sein. Spätestens am 31.12.2021 geht es ans Eingemachte, denn 75 TWh fließender Strom müssen ersetzt werden.

+++Bestimmung des „Windenergie-Beitragswertes für jede Gemeinde“.+++

Was bedeutet das für den Windräderausbau? Das bedeutet mindestens doppelt so viele Windräder wie derzeit, also etwa 65.000. Die Stiftung für Klimaneutralität in Berlin hat Empfehlungen ausgesprochen, wie die Verfügbarkeit von Flächen für die Windenergie an Land schnell und rechtssicher erhöht werden kann. Ein Anteil von 2 % der Landes- und Gemeindeflächen sollte ausreichen, um den Ausbau forcieren und die Energiemenge von 6,5 GW pro Jahr anbieten zu können. Bislang sind 0,9 % der Flächen genutzt worden.

Geplant werden Änderungen am Planungsrecht, weil die Regelungsstruktur des Baugesetzbuches die Anwendung in den Kommunen und die dazu ergangene Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte blockiert. Das wird als schneller und rechtssicherer Weg für eine Flächenbereitstellung angesehen.

+++Negative Folgen für Grundstückseigentümer.+++

Die Bundesregierung antwortet bereits mit dem Investitionsbeschleunigungsgesetz vom 03.08.2020. Verkürzung der Abstandsregelung auf unter 1.000 Meter, keine aufschiebende Wirkung von Anfechtungsklagen gegen die Zulassung einer Windanlage und die Zulässigkeit von Klagen nur über das Oberlandesgericht waren wesentliche gesetzliche Änderungen.

Doch das reicht nicht aus, um den Ausbau beschleunigen zu können. Geplant ist, dass Windenergieanlagen im sogenannten Außenbereich errichtet werden können. Das sind die Flächen, die nicht zum beplanten und unbeplanten Innenbereich einer Gemeinde gehören. Im übrigen Außenbereich sind Windanlagen nicht mehr genehmigungsfähig.

Die Stiftung für Klimaneutralität ist durch ihre personelle Vernetzung mit dem Umweltministerium eine regierungsnahe Einrichtung, auch wenn sie vorgibt, unabhängig und parteipolitisch neutral arbeiten zu wollen.

Jedenfalls hat sie einen Katalog von Maßnahmen vorgeschlagen, ich möchte nur die Abstandsregelung zu Wohngebieten herausgreifen. „Siedlungsflächen mit Wohnnutzung sowie Wochenend- und Ferienhausgebiete (je zzgl. 400 m Abstandszone)“ gehören zu den Ausschlussflächen, d.h. in denen nicht gebaut werden soll.

Statt die bebaubaren Flächen aufzuzählen, greift die Stiftung zu dem verwirrenden Stilmittel der Ausschlussgebiete. Im Umkehrschluss gelesen heißt das, dass Windräder bis zu einem Abstand von 400 Metern zu Wohngebäuden als zulässig anerkannt werden. Da reibt man sich die Augen, um zu erkennen, was wirklich gemeint ist. Nachzulesen ist der gesamte Text hier:

http://www.afd-msh.de/wp-content/uploads/2021/03/2021-01-27-Flaechen-fuer-Wind-Vorschlag-Stiftung-Klimaneutralitaet-1.pdf

+++Durch die Bestimmung des „Windenergie-Beitragswertes für jede Gemeinde“ brechen neue Konflikte auf.+++

Folgenden Hinweis muss ich noch geben. Es gibt dicht und dünn besiedelte Gemeinden; und es gibt solche mit mehr und mit weniger Wind. Ein einheitlicher Wert von 2 % der Gesamtfläche für alle Gemeinden wäre nicht umsetzbar. Können viele der 11.000 Gemeinden den Wert von 2 % nicht erbringen, haben andere Gemeinden den fehlenden Wert auszugleichen.

Ein Konflikt zwischen benachbarten Gemeinden ist vorprogrammiert, denn keiner will die Windspargel vor seiner Nase haben. Dazu kommt das Kommunalverfassungsgesetz, denn ein Ortsteil in einer Einheitsgemeinde kann durch deren Gemeinderat fremdbestimmt werden, da er nur Anhörungsrecht und kein Mitentscheidungsrecht verfügt. Und größer gedacht, auf die Ebene Stadt und Land projiziert, wird der ländliche Raum zum alleinigen Energielieferanten der Städte gemacht. Der alte Konflikt zwischen Stadt und Land wird neu geschürt.

Die Architekten des „Windenergie-Beitragswerte“ sehen den Weg der Änderung der Baugesetzbücher als den schnellsten Weg, um für den Ausbau der Windenergie ausreichend Flächen bereitzustellen. Außerdem haben dann die Länder keine Chance, eigene Regelungen aufzustellen und Rechtsstreitigkeiten können nur vor dem Bundesverfassungsgericht ausgestanden werden und nicht mehr vor den Verwaltungsgerichten.

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Warum brauchen wir im Bundestag und im Landtag eine starke AfD? Damit solche Regelungen zur Verkürzung der Abstände auf 400 Meter verhindert werden können.

Wenn der Leser die geplanten Abstandsregelungen für richtig hält, dann sollte er bei den nächsten Wahlen am 6 Juni sein Kreuz bei der SPD, der Merkel-CDU und den Grünen machen.

Wenn der Leser die Verbote für falsch hält, dann gehört das Kreuz der einzigen Bürgerpartei, die AfD.

Andreas Gehlmann
MdL, Sprecher Energiepolitik

Quellen:

https://www.wind-energie.de/themen/zahlen-und-fakten/deutschland/#:~:text=Windenergie%20in%20Deutschland%20-%20Zahlen%20und%20Fakten.%20Die,In%20Deutschland%20standen%20Ende%202019%20insgesamt%2029.456%20Onshore-Windenergieanlagen.

https://www.wind-energie.de/themen/zahlen-und-fakten/deutschland/

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