+++Verbrennungsverbot von Gartenabfällen. Motive der Landrätin bleiben unklar.+++

Die AfD-Fraktionen im Kreistag von Mansfeld-Südharz und in weiteren Stadt- und Gemeinderäten wenden sich gegen die Entscheidung der Landrätin (Die Linke), die ein Verbrennungsverbot von Gartenabfällen ab 01. Juli 2019 im Alleingang verfügt hat. Der Unmut im Landkreis schlägt seidem hohe Wellen und das zurecht, denn Bürger, Stadt- und Gemeinderäte und der Kreistag blieben bei der Entscheidung außen vor. Die Kreisverwaltung versprach unbürokratisch Sondergenehmigung.

+++Unbürokratische Sondergenehmigungen zum Verbrennen von Gartenabfällen.+++

Eine deutsche Verwaltung und der Begriff unbürokratisch passen beim ersten Anschein nicht zusammen und wie das Beispiel im Eisleber Gartenverein zeigt, scheint das zu stimmen. Der Gartenverein wollte den Fachberater zur Begutachtung vom befallenen Grünschnitt aus den eigenen Reihen aufstellen, doch dieser Weg wurde vom Kreisumweltamt wegen der fehlenden Qualifikation versperrt. Was könnte ein über Jahrzehnte erfahrener Kleingärtner im Vergleich zu einem eingekauften Fachberater nicht leisten? Da Fachberater im Kreisumweltamt nicht auf der Stange sitzen, wird die Kompetenz in Halle eingekauft und zwar zu einem satten Preis von 180 Euro. Unbürokratisch und Verwaltung passen doch nicht zusammen.

+++“Es obliegt jedoch ausschließlich meiner Entscheidungsgewalt, das Verbrennen in einer Verordnung zu regeln.“+++

In einem Schreiben an die Landrätin  vom 15. August hat die AfD-Fraktion im Kreistag den Antrag gestellt, das Verbrennungsverbot aufzuheben und auf die Tagesordnung der nächsten Kreistagssitzung zu setzen. Die Landrätin antwortete darauf, dass „Beschlüsse des Kreistages hierzu unzulässig sind…“ und betont mit Nachdruck „esobliegt jedoch ausschließlich meiner Entscheidungsgewalt, das Verbrennen in einer Verordnung zu regeln.“

Was will die Landrätin den Bürgern sagen? Sie will damit sagen, dass jegliche demokratische Mitentscheidungen gewählter Kommunalvertreter in Gemeinde,- Stadtrat oder Kreistag  ausgeschlossen bleiben und die Entscheidung im Alleingang zu treffen ist. Passen die Landrätin (Die Linke) und Demokratie zusammen?

+++Ausnahmeregelung ist im Kreislaufwirtschaftsgesetzt § 28 Absatz 3 definiert.+++

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz §28 Absatz 3 stellt Regeln für eine Ausnahmeverordnung vom Verbrennungsverbot auf und gibt zwei Kriterien vor und zwar, dass „hierfür ein Bedürfnis besteht“ und dass eine „Beeinträchtigungs des Wohls der Allgemeinheit nicht zu befürchten ist“. Das „Bedürfnis“ sollte durch den anhaltenden Protest nachgewiesen sein und das „Wohl der Allgemeinheit“ in Hettstedt ist nicht beeinträchtigt, wenn der Ortschaftsrat von Riestedt für die Ausnahmeregelung stimmen würde.

Der Grundsatz so viel Demokratie, wie möglich und so wenig Vorgaben, wie notwendig, hätten das Handeln der Landrätin bestimmen können.

+++Motive für das Verbrennungsverbot bleiben unklar.+++

Die Anwendung der Ausnahmekriterien hat im Landkreis Mansfeld Südharz von 2011 bis zum Juni 2019 Akzeptanz gefunden und zum sozialen Frieden zwischen Stadt, Land und Gemeinden beigetragen. Zudem wird in Sachen-Anhalt die Ausnahmeregelung in 6 von 14 Landkreisen angewendet.

Was treibt die Landrätin dazu, dauerhaft gegen den Strom schwimmen zu wollen? Die Pressesprecherin gibt eine Antwort und verweist auf das Landesverwaltungsamt, das mehrfach den Landkreis angemahnt habe. Als Landtagsabgeordneter habe ich in einer Kleine Anfrage 7/2832 die Landesregierung deshalb aufgefordert über die Einflussmöglichkeiten des Landesverwaltunsgsamtes als abfallrechtliche Fachaufsicht zu berichten.

Die Antwort vom 05.09.2019 möchte ich den Leser nicht vorenthalten: „Fachaufsichtliche Maßnahmen, insbesondere durch Hinweise und Erläuterungen erfolgen im Rahmen von Dienstberatungen oder anlassbezogen. Eine statistische Erfassung dieser Maßnahmen und deren Zuordnung zu Einzelvorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes wird nicht vorgenommen.“ Allzu groß scheint der Druck des Landesverwaltungsamtes auf die Landrätin nicht gewesen zu sein, denn Vorgaben mit Terminsetzung können nicht vorgelegt werden.

So bleibt die Frage im gesellschaftlichen Raum unbeantwortet, warum die Landrätin am Ende ihrer Amtszeit die Verordnung über das Verbrennungsverbot von Gartenabfällen erlassen hat?

Andreas Gehlmann

MdL, Sprecher Energiepolitik, Mitglied Kreistag MSH

https://www.mz-web.de/landkreis-mansfeld-suedharz/verbrennverbot-aerger-bei-kleingaertnern-schwelt-weiter-33343722?dmcid=sm_em

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