+++Gibt es Alternativen zum verordneten Verbrennungsverbot?+++

+++Gibt es Alternativen zum verordneten Verbrennungsverbot von Gartenabfällen in MSH durch die Landrätin? War der Handlungsdruck so groß, dass es nur die Variante „Generalverbot“  geben konnte?+++

Das interessiert den Bürger schon, in die interne Sicht über die Entscheidung der Landrätin (Die Linke) einbezogen zu werden. Welcher Handlungsdruck lag vor, gab es Alternativen, welche Abwägungen standen intern zur Debatte?

+++Orientieren wir uns zunächst an den Fakten.+++

(1) Es gibt keine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung über  das Verbrennen von Gartenabfällen. Ebenso gibt es keine einheitlich betitelte Verordnung bzw. Sondervorschriften auf die sich das Verbrennungsverbot beziehen könnte.

(2) Auch für das Land Sachsen-Anhalt gibt es keine einheitlich geregelte Grundlage für ein Verbrennungsverbot. Bereits 2017 hat die Umweltministerin Dalbert (Die Grünen) Gartenfeuer landesweit verbieten wollen. Durch den Protest von Landräten sowie CDU und SPD scheiterte der Vorstoß.

(3) Zuständig bleiben so weiter Kreise und Städte und allen voran die Landräte/innen. Dalbert warb in der Folge für freiwillige Verbote durch die Landräte vor Ort. In Mansfeld Südharz galt deshalb bis zum 01.07.2019 der Grundsatz, das den Gemeinden und Kommunen das Recht unterschiedlicher Anwendung einräumte.

(4) Die Landräte haben das alleinige Sagen über die Bestimmung von Ausnahmeregelungen, die auch das Verbrennen von Gartenabfällen einschließt. Und davon haben 7 von 14 Landkreisen in Sachsen-Anhalt Gebrauch gemacht. Der Burgenlandkreis hat eine Bürgerbefragung durchgeführt, der Landrat von Zeitz eine Debatte ausgelöst und im Landkreis Börde darf mit Sondererlaubnis verbrannt werden.

(5) Die Argumentation der Landrätin von MSH bezieht sich gesetzgebend auf das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Der Paragraf 28 Absatz 1 regelt, dass Abfälle nur in Abfallbeseitigungsanlagen behandelt werden dürfen. Bundesweite Studien liegen aber nicht vor bzw. sind noch in der Pilotphase, ob sich aus der Verbrennung von pflanzlichen Gartenabfällen eine stoffliche und energetische Verwertung ableiten lässt. Betriebswirtschaftlich rechnet sich das Modell nach bisherigen Studien nicht.

Ein direkter und unabdingbarer Handlungsdruck auf die Landrätin ist auf den ersten Blick nicht abzuleiten. Warum hat die Landrätin (Die Linke) dennoch das Verbrennungsverbot im Alleingang entschieden?

Ein Argument soll nicht unbeachtet bleiben, denn das Landesverwaltungsamt habe den Landkreis mehrfach gemahnt, das Verbrennen nicht mehr zu gestatten. Wurde der Landkreis Mansfeld-Südharz durch das Landesverwaltungsamt so sehr unter Druck gesetzt oder sind auch weitere Landesbehörden beteiligt?

Das herauszufinden ist das Ziel einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung, die ich angeregt habe. Die Transparenz ist notwendig, um in einer öffentlichen Debatte mehr über die tatsächlichen Gründe des Verbrennungsverbotes durch die Landrätin (Die Linke) zu erfahren.

Andreas Gehlmann, MdL

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