+++MIFA. Kreistag wird von seiner Vergangenheit eingeholt.+++

Da sitzt der Schock schon tief, um völlig zu begreifen, was hier abläuft und wer die Rechnung zu bezahlen hat. Das OLG Naumburg erklärt den 2014 für 5,7 Mio. Euro abgeschlossenen Kaufvertrag über das MIFA-Geländes für ungültig, Gelände und Mietzahlungen müssen zurückgegeben werden. Die Betrachtungsweise der Landrätin Frau Dr. Klein ist aus der Mitteldeutschen Zeitung (1) bekannt, sie will die Kosten auf die Bürger abwälzen.

Das ist aber nur eine Betrachtungsweise und auch noch die schlechteste. Ich möchte das Thema MIFA-Kaufvertrag von anderen Seiten aus beurteilen und damit auch um Dimensionen politischer Einschätzungen erweitern.

+++Der Umgang mit Fehlern gehört zum Wertgefüge einer Demokratie.+++
Altmitglieder des neuen Kreistages haben 2014 für den Kauf des MIFA-Geländes für 5,7 Mio. Euro gestimmt. Wie wir heute wissen, war die Entscheidung falsch und das Geld ist in die Insolvenzmasse der MIFA geflossen. Wie stehen diese Altmitglieder des Kreistages zu ihrer Entscheidung? Welche Lernzuwächse gibt es bei den Kreistagsmitgliedern und bei der Kreisverwaltung? Wird es eine Entschuldigung vor den Bürgern geben? Werden Konsequenzen gezogen oder geht man einfach zur Tagesordnung über? Viele Fragen, zugegeben, aber der Umgang mit Fehlern gehört zum Wertgefüge einer demokratischen Gesellschaft. Wir werden sehen, wie die Kreisverwaltung und der neu gewählte Kreistag mit den Fehlern seiner Vergangenheit umgehen wird. Ein „Schwamm drüber“ und „weiter so“ wird es jedenfalls mit uns nicht geben.

+++Folgt das Recht der Politik oder folgt die Politik dem Recht?+++
Das OLG Naumburg entscheidet, dass der Kaufvertrag MIFA-Gelände aus dem Jahre 2014 nicht rechtmäßig ist. Die Kreisverwaltung folgt der Entscheidung und wird den Rotstift ansetzen. Ähnlich im Wasserverband Südharz, hier erklärt das Verwaltungsgericht Halle die Satzung und Gebührenkalkulation für null und nichtig. Die Kreisverwaltung folgt dem Recht und hat die neue Gebührenkalkulation mit rückwirkender Gebührenerhebung von Altanschlüssen vor Wochen verfügt. Wenn das der Rechtsgrundsatz ist, wonach die Politik dem Recht folgt, ist doch die Frage zu beantworten, warum die Landesregierungen in Bayern und Brandenburg eine nachträgliche Gebührenerhebung ablehnen. Zumindest in beiden Bundesländern folgt das Recht der Politik. Anders kann es auch nicht sein, denn das Recht ist der zum Gesetz erhobene Wille des Volkes.

+++Ungleiche Verteilung der aus Windkraft in Mansfeld-Südharz erzeugten Gewinne und Steuern.+++
Durch das Gerichtsurteil des OLG Naumburg wird es im Haushalt des Landkreises MSH zu drastischen Einsparungen kommen müssen, so Landrätin Frau Dr. Klein. Es geht an das „Eingemachte“. Wo soll das Geld herkommen?
Wir wissen, die Verteilung der aus Windkraft erzeugten Finanzströme ist ungerecht, Gewinne und Steuern fließen von den Standorten in MSH in die ABL. Neulich hat das auch MP Haseloff öffentlich zugeben müssen. (2) Für Mansfeld-Südharz gesprochen, geht es um eine neue Gerechtigkeit in der Verteilung von jährlich 16.8 Mio. Euro Steuergeldern. (3) Unterstellen wir eine 50:50 Regel für eine gerechte Steuerverteilung zwischen MSH und den ABL, dann stehen ca. 8 Mio. Euro jährlich dem Landkreis zu. Das Geld ist zu holen und zwar über eine gerechte Verteilung.

Für die Landrätin Frau Dr. Klein wäre das eine echte Herausforderung in den letzten beiden Jahren ihrer Amtszeit. Für die AfD-Fraktion ist der eingeschlagene Weg einer Verteilung auf die Schultern der Bürger ein „No Go“.

Andreas Gehlmann, MdL

(1) https://www.mz-web.de/…/nach-mifa-urteil-landkreis-droht-ve…
(2) vgl. Mitteldeutsche Zeitung vom 06.06.2019
(3) Berechnungsgrundlage Andreas Gehlmann

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