+++ Urteil: Verfassungsschutz darf AfD nicht als Prüffall bezeichnen +++

Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) untersagt, die AfD weiter öffentlich als „Prüffall“ zu bezeichnen.

In der Mitteilung heißt es, maßgeblich für die Entscheidung sei, dass das Bundesverfassungsschutzgesetz für die Mitteilung, eine Partei werde als „Prüffall“ bearbeitet, keine Rechtsgrundlage enthalte. Äußerungen von Hoheitsträgern wie dem Bundesamt, durch die in die Rechte einer politischen Partei eingegriffen werde, bedürften nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungs- und des Bundesverwaltungsgerichts aber einer ausdrücklichen gesetzlichen Ermächtigung. Zudem komme der Bezeichnung „Prüffall“ in der Öffentlichkeit eine negative Wirkung zu und sei damit nach Artikel 21 Grundgesetz ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Rechte der AfD.

Die Entscheidung kam nicht überraschend. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages war zuvor zu einer ähnlichen Einschätzung gelangt. Der Begriff „Prüffall“ sei zu stigmatisierend, hieß es.

AfD-Chef Jörg Meuthen sagte gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND): „Es ist ein gutes Zeichen, dass das Gericht der parteipolitischen Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes einen Riegel vorgeschoben hat“. AfD-Fraktionschefin Alice Weidel ging einen Schritt weiter und forderte die Absetzung von Thomas Haldenwang, dem Präsidenten des BfV. „Personelle Konsequenzen müssen her. Haldenwang hat gezeigt, dass ihm die notwendige Neutralität für die Ausübung eines so wichtigen Amtes fehlt.“ so Weidel.

Haldenwang war erst am 15. November 2018 seinem Vorgänger Hans-Georg Maaßen ins Amt gefolgt, nachdem dieser des Amtes enthoben wurde. Maaßen hätte sich entschieden gegen eine Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz ausgesprochen.

Dass dem Eilantrag der AfD durch das Kölner Gericht stattgegeben wurde, zeugt von der gezielten Instrumentalisierung des Inlandgeheimdienstes um Entscheidungen durch den politischen Entscheidungsprozess vorwegzunehmen. Es erscheint unverantwortbar, dass die Regierung in einem Superwahljahr – Europa- und Kommunalwahlen, Landtagswahlen in Brandenburg, Thüringen und Sachsen – die größte Oppositionspartei des Landes dermaßen öffentlich denunziert. In normalen Fällen hätte dies den unweigerlichen Rücktritt der Kanzlerin oder aber mindestens ihres Innenministers und obersten Verfassungsschützers zur Folge haben müssen.

Quellen:

https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/alexander-wallasch-heute/gericht-im-eilverfahren-verfassungsschutz-darf-afd-nicht-als-prueffall-bezeichnen/

https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/alexander-wallasch-heute/gericht-im-eilverfahren-verfassungsschutz-darf-afd-nicht-als-prueffall-bezeichnen/

https://www.welt.de/debatte/kommentare/article189450107/Prueffall-Urteil-zur-AfD-Schlechte-Nachricht-fuer-die-Gemaessigten.html

http://www.maz-online.de/Nachrichten/Politik/Presse-darf-AfD-weiter-Prueffall-nennen

http://www.maz-online.de/Nachrichten/Politik/Verfassungsschutz-darf-AfD-nicht-als-Prueffall-bezeichnen

 

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