+++Gesinnungsumfragen haben im Schulbereich nichts zu suchen.+++

Gesinnungsumfragen haben im Schulbereich nichts zu suchen.

Ein Ereignis aus dem Herbst 2018 am Martin-Luther-Gymnasium in Eisleben erreicht erst jetzt die Öffentlichkeit. Wenn eine Gruppe junger Künstler, wie „Instant Acts“ ihre Leistungen vor einem schulischen Publikum der fünf achten Klassen präsentieren, um fremde Kulturen kennenzulernen, spricht nichts dagegen. Wenn der Veranstalter das Projekt aber instrumentalisiert und in den Dienst politischer Interessen stellt, wird es mehr als bedenklich. Das organisiert von dem regierungsnahen „Trägerwerk Soziale Dienste Sachsen-Anhalt“.

Das Trägerwerk kündet im Spätsommer/Herbst in Elternschreiben, Workshop und Lehrerinformationen das Projekt „Instant Act´s – gegen Gewalt, Rassismus und Islamophobie“ an. Kernpunkt ist die Aufforderung an die Pädagogen, den Schülern eine Onlineumfrage zum Thema „Links- und rechtsextreme(n) Einstellungen in Deutschland“ nahezubringen und sie zu befähigen, die Frageraster richtig auszufüllen. Der Zugang zur Onlineumfrage erfolgt über den QR-Code oder unter der URL www.survio.com/survey/d/U2L2E8Z9A4S4J9H3W. Das Online-Panel wurde ab 15.12.2018 geschlossen.

Was ist bedenklich an der Onlineumfrage?

Als Erstes der Inhalt der induzierten Fragen, wie „Ich finde es „eklig“, wenn sich homosexuelle Paare in der Öffentlichkeit küssen?“, „Ich bin für eine zentralisierte Planwirtschaft nach sozialistischem Vorbild.“, „Ich wünsche mir jemanden, der sagt wo es langgeht.“, „Meiner Meinung nach unterwandern Flüchtlinge unsere Gesellschaft.“, „Meiner Meinung nach ziehen Juden noch immer Nutzen aus dem zweiten Weltkrieg.“, „Ich bin mit der derzeitigen Politik nicht einverstanden.“, „Ich bin für eine radikale Veränderung, bei der Vermögen aller gleich sein soll.“ usw. Die Fragestellungen sind so aufgebaut, dass einerseits die persönlichen Einstellungen der Schüler abgefragt und andererseits Rückschlüsse auf ideologische Items im Elternhaus gezogen werden können. Für politisch ausgerichtete Marketingexperten sind die Ergebnisdaten eine Handlungsaufforderung für Kommunikationsmaßnahmen zukünftiger Kommunalwahlen.

Zweitens ist das Online-Panel aus datenschutzrechtlicher Sicht bedenklich. Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Grundsatzentscheidung vom 15.12.1983 das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung als allgemeines Persönlichkeitsrecht und der Menschenwürde etabliert (Volkszählungsurteil). Wer nicht weiß oder beeinflussen kann, welche Informationen bezüglich seines Verhaltens gespeichert und vorrätig gehalten werden, passe aus Vorsicht auf mögliche Konsequenzen sein Verhalten an. Das Volkszählungsurteil wird durch die DSGVO nicht aufgehoben, sondern gilt bis heute als Meilenstein des Datenschutzes.

Der Hinweis in der Lehrerinformation, dass die Datenerhebung über die privaten Handys anonym erfolge, reduziert nicht den Verstoß gegen das Grundrecht auf eine informationelle Selbstbestimmung. Im Zeitalter der Digitalisierung kann jede IP-Adresse ausgelesen werden. Die Sicherheit des Handys einer Gymnasiastin unterliegt keinem höheren Sicherheitsstandard als dem der Bundeskanzlerin. Bekanntlich ist der Letzteren das Handy vom amerikanischen Sicherheitsdienst dauerhaft abgehört worden.

Drittens ist die Gesinnungsumfrage auch aus schulrechtlicher Sicht sanktionsfähig. Das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 09.08.2018 beschreibt zwar als „Hausordnung“ den Erziehungs- und Bildungsauftrag, die Aufforderung zur Hilfestellung während des Unterrichtes und die Genehmigung der Nutzung des privaten Handys überschreiten aber jede Grenze einer rechtlichen Interpretation der 87 Paragraphen. Wen wundert es, wenn die Zustimmung der Eltern vor der Befragung nicht eingeholt wurde.

Der AfD-Kreisverband verwehrt sich gegen jede Gesinnungsbefragung von Schülern, die Schule muss frei bleiben von direkter und indirekter Gesinnungsschnüffelei. Jegliche Einflussnahme der Schule auf die politische und sexuelle Entwicklung von Schülerinnen und Schüler lehnen wir konsequent ab. Deshalb haben wir die Direktion des Martin-Luther-Gymnasiums aufgefordert, die Onlineumfrage zu stoppen, geplante zu unterlassen und über die gesetzlichen Grundlagen ihres Tuns zu informieren.

Die Dokumente Lehrerinformation und Elternschreiben liegen dem Kreisvorstand vor.

Robert Farle, Mitglied des Landtages, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Vorsitzender AfD-Kreisverband MSH

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