Kapitalmarkt Windenergie.

+++Energiepolitik und Demokratieentwicklung gehören zusammen, Kapitalmärkte ohne staatliche Regulierung dagegen nicht. Am Beispiel der Gemeinde Einzingen/Nienstedt im Landkreis MSH werden die Defizite deutlich.+++

Ein neuer Begriff geht um und wird mit der Energieerzeugung in Verbindung gebracht: Repowering. In Bezug auf die Windkraftanlagen hat das zu bedeuten, dass alte Windräder durch neue und leistungsstärkere ersetzt werden. Ziel ist die Zahl der alten Windräder zu reduzieren, die Leistung der neuen zu verdoppeln und die Stromausbeute um das Dreifache zu steigern. Durch Änderung des Landesentwicklungsgesetzes im Jahr 2017 können aber auch Anlagen im Verhältnis 1:1 ausgetauscht werden, wenn diese in Vorranggebieten stehen.

Dagegen gibt es zunächst nichts zu sagen, der Vorteil liegt auf der Hand. Die Gemeinden in denen die geschätzten 900 Windkraftanlagen von insgesamt über 3000 in Sachsen-Anhalt abgebaut werden können, wird es freuen und das Landschaftsbild wird es danken.

Deregulierter Kapitalmarkt.
Die Probleme fangen aber dort an, wo die Landesregierung keine Auskunft geben kann, welche der gelisteten Windenergieanlagen nicht mehr den technischen Standard entsprechen und rückgebaut werden könnten. In der Antwort der Landesregierung auf die kleine Anfrage der AfD-Fraktion heißt es, dass die Landesregierung keine Vorgaben erteilt und Entscheidung über den Rückbau einer Anlage bei dem Investor liegt und nicht bei der Behörde. Anders formuliert, der Staat gibt im Repowering seine Steuerungsfunktion auf und überlässt den Kapitalmarkt seinen eigenen Gesetzen. Und dort orientiert sich der Investor an der Dauersubvention der EEG-Umlage (Erneuerbare Energie Gesetz) und an den zu erwartenden Renditen der Neuanlage. Wen wundert es, wenn internationales Kapital Morgenluft wittert und z.B. chinesische Investoren ihren Fuß in den deutschen Energiemarkt setzen wollen.

Demokratie darf nicht hinter der Energieentwicklung zurückbleiben.
Anders sieht es bei den Gemeinden aus vor deren Nase die Neuanlagen errichtet werden sollen. Die Anlagen haben einen besseren Wirkungsgrad als die alten, sind aber auch deutlich höher, siehe Bild. Nehmen wir das Beispiel in der Einheitsgemeinde Allstedt. Vom Investor aus Emsland-Süd sind vier Großanlagen in der Gemarkung der Gemeinde Einzigen/Nienstedt mit einer Höhe bis zu 230 m geplant incl. der bekannten Nebeneffekte, wie Schall, Schattenwurf, Nacht-Signalanlagen und Auswirkungen auf die Fauna. Welches Mitentscheidungsrecht hat diese Gemeinde vor deren Haustür vier Großkraftwindräder errichtet werden sollen? Kein Mitentscheidungsrecht, denn das Entscheidungsrecht liegt allein im Stadtrat von Allstedt, dem Sitz der Einheitsgemeinde.
Das bestehende Kommunalgesetz aus dem Jahre 2014 erlaubt es nicht, dass die Ortschaftsräte in einer Einheitsgemeinde ein ENTSCHEIDUNGSRECHT haben, sondern nur ein Anhörungsrecht. Klingt irgendwie nach Mittelalter. Die AfD hat die Landesregierung mehrfach darauf hingewiesen, dass die demokratische Mitentscheidung nicht hinter der Energieentwicklung zurückbleiben darf. Das Beispiel der Einheitsgemeinde Allstedt spricht dafür, Mittel der direkten Demokratie einzusetzen, wenn die parlamentarische Demokratie an ihre Grenzen stößt.

Als Sprecher für Energiepolitik werde ich nicht müde auf diesen Zusammenhang hinzuweisen, denn Energiepolitik und Demokratieentwicklung gehören zusammen, Kapitalmärkte ohne staatliche Regulierung dagegen nicht.

Andreas Gehlmann, MdL, Sprecher Energiepolitik

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