Spitzenreiter im Ökostrom und doch kein Vorteil für die Gemeinden.

Sachsen-Anhalt will Spitzenreiter der Energiewende sein, so sieht es die Vereinbarung der Keniakoalition vor, aber haben davon die Gemeinden auch einen Vorteil?

Bereits heute stammen 50% des Stroms aus Sachsen-Anhalt aus erneuerbaren Energien. Zum Vergleich, bis zum Jahr 2025 sollen 40-45 % des in Deutschland verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien kommen. Die Windenergie spielt dabei eine tragende Rolle.

Sachsen-Anhalt hebt sich von den Bundesländern ab und brilliert bereits heute durch eine besonders hohe Dichte von Windkrafträdern. Mehr als 3.000 Anlagen sind in Betrieb, der Ausbau im ländlichen Bereich wird weiter forciert. Die ehrgeizige Umweltministerin Claudia Dalbert (Grüne) sieht sich aber noch nicht am Ziel.

Welchen Vorteil haben die Städte und Gemeinden in deren Gemarkung neue Windparks aufgebaut werden?

Die Architekten der Energiewende konnten bislang davon ausgehen, dass von den Städten, Gemeinden und Bürgern geringer Widerstand zu erwarten sei. Die prekäre Finanzlage treibt die Städte und Gemeinden in die Hände der privaten Investoren. Diese bieten bereitwillig sogenannte Ausgleichmaßnahmen zum Ausbau der Windenergieanlagen an. Angeboten werden Gelder für den Bau von Radwegen, Sanierung von Sozialeinrichtungen und andere, also Bereiche die unter der mangelnden Finanzzuweisung der Landesregierung seit Jahren zu leiden haben. Dazu kommen Angebote für das Setzen von Obstbaumreihen oder Hecken als Schattenspender. Optisch gleicht das einer großzügigen Zuwendung der Investoren und stärkt den Eindruck, dass der Vorteil bei den betroffenen Gemeinden liegen würde. Doch weit gefehlt, denn praktisch werden die großen Einnahmen über die Gewerbesteuer in die Alten Bundesländern transferiert, den Standorten der Investoren. Die betroffenen Ortsteile werden für ´n Appel und ´n Ei abgefunden.

Das Kommunalgesetz versperrt dann aber endgültig den Weg, dass die betroffenen Gemeinden etwas von den sogenannten Ausgleichsmaßnahmen zurückerhalten könnten. Am Beispiel der Einheitsgemeinde Allstedt haben nach dem Kommunalgesetz die betroffenen Ortschafträte der Gemeinden Mittelhausen und Holdenstedt kein Entscheidungsrecht, sondern nur Anhörungsrecht. Beide haben davon Gebrauch gemacht und eine Standortzuordnung von Großwindrädern strikt abgelehnt.

Kommunale Pflicht oder doch nur Parteisoldat? Nun liegt das abschließende Entscheidungsrecht beim Stadtrat Allstedt. Aber auch dort hat eine Mehrheit der Vernunft die Errichtung von Windgroßanlagen abgelehnt und der Energiepolitik vor Ort eine Schelte erteilt. Der CDU getreue Bürgermeister Richter hätte der demokratischen Abstimmung nur Folge leisten müssen, aber weit gefehlt, er stellt sich gegen die Abstimmung und geht in den Widerspruch. Ein kommunalrechtlicher Grund besteht nicht, ein Parteisoldat erfüllt nur seine Pflicht und steht als Einzelperson hinter der Vereinbarung der Keniakoalition.

Ich meine, wenn die Gemeinden Mittelhausen und Holdenstedt der Energiewende vor der Haustür eine Abfuhr zu erteilen, ist das beiden hoch anzurechnen. Dieses erstarkende kommunale Selbstbewusstsein werden wir als AfD unterstützen. Keine Energiewende vor der Haustür ohne einen handfesten Vorteil für die betroffene Gemeinde.

https://www.mz-web.de/sangerhausen/gegenwind-fuer-neue-windraeder-allstedter-raete-erteilen-plaenen-eine-erste-abfuhr-29964702

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