+++ Urteil: Verfassungsschutz darf AfD nicht als Prüffall bezeichnen +++

Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) untersagt, die AfD weiter öffentlich als „Prüffall“ zu bezeichnen. In der Mitteilung heißt es, maßgeblich für die Entscheidung sei, dass das Bundesverfassungsschutzgesetz für die Mitteilung, eine Partei werde als „Prüffall“ bearbeitet, weiterlesen…