+++Verstoß gegen Wahlgesetz. Briefwahlunterlagen geöffnet.+++

Grober Verstoß gegen Wahlgesetz im Wahlbüro Sangerhausen. Briefwahlunterlagen wurden geöffnet und an Dritte verschickt.

Wie in den späten Nachmittagsstunden am 23.09.21 dem Kreisverband mitgeteilt wurde, liegt der Verdacht eines groben Wahlmissbrauchs von Briefwahlunterlagen einer AWO-Wählerin aus Sangerhausen vor. Aus zwei unabhängigen Quellen wurde bekannt, dass Briefwahlunterlagen einer Wählerin aus dem AWO-Centrum in der Karl-Liebknecht-Straße 33 in Sangerhausen einer Briefwahlwählerin in Wettelrode zugeschickt worden sind.

Die Briefwahlunterlagen der AWO-Wählerin wurden im Wahlbüro der Stadt Sangerhausen abgegeben und einige Zeit später erhält eine Briefwahlwählerin aus Wettelrode die Eidesstattliche Erklärung mit persönlichen Angaben der AWO-Briefwahlwählerin.

Um rechtliche Sicherheit zu erhalten, hat die Briefwahlwählerin aus Wettelrode am späten Nachmittag des 23.09.21 die persönlich ausgewiesene, aber falsch adressierte Eidesstattliche Erklärung dem Polizeirevier in Sangerhausen zur Aufklärung übergeben.

Die AWO-Dienstberatung hat den Wahlrechtsverstoß erfahren und Mitteilung gemacht. Die Kontakte beider Briefwahlwählerinnen sind dem Kreisverband bekannt.

Eingriffe in das Wahlgesetzt sind hierzulande kein Kavaliersdelikt, sondern haben strafrechtliche Relevanz und müssen aufgeklärt werden. Zur Aufklärung steht die Frage an den SPD-Oberbürgermeister von Sangerhausen, Sven Strauß, warum die Briefwahlunterlagen einer Wählerin aus dem AWO-Centrum Sangerhausen geöffnet wurden und wo der Wahlzettel über die Kandidaten geblieben ist. Die vorzeitige Öffnung der Briefwahlunterlagen ist ein grober Verstoß gegen das Wahlgesetz.

Weiterhin ist die Frage zu beantworten, wie es kommen kann, dass die Eidesstattliche Erklärung einer Wahlbriefwählerin an eine weitere Briefwahlwählerin verschickt werden konnte. Zur Aufklärung gehört der Nachweis, wie der Prozessablauf in der Behandlung von Wahlbriefunterlagen festgeschrieben ist und warum es zu solchen gravierenden Rechtsverstößen kommen konnte.

Der Kreisverband stellt sich die Frage, wie es sein kann, dass eine Bürgerin Briefwahlunterlagen an das Wahlbüro der Stadt Sangerhausen verschickt, diese geöffnet werden und anschließend das Wahlbüro falsche Briefwahlunterlagen an Bürger verschickt? Wie viele weitere Fälle sind noch nicht bekannt und bedürfen einer Aufklärung.

Der AfD-Kreisverband fordert den SPD-Oberbürgermeister von Sangerhausen auf, einen lückenlosen Nachweis einer rechtssicheren Bearbeitung der Briefwahlunterlagen in seinem Verantwortungsbereich vorzulegen.

Robert Farle
Direktkandidat für den Bundestag im Wahlkreis 74

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