+++Merkel Plan nimmt Gestalt an.+++

Merkel hat mit ihrer „Oster-Entschuldigung“ einen neuen Anlauf genommen, das Infektionsschutzgesetz soll „nachgeschärft“ werden. „Ein Schritt zurück und zwei Schritt nach vorn“ könnte man diese politische Taktik bezeichnen, man entschuldigt sich für den Grün-Donnerstag, nimmt die Sperre des Einzelhandels zurück und plant einen neuen Anlauf. Die machthungrige Merkel will es wissen und eine für die Bundesrepublik nie dagewesene Machtfülle auf sich vereinen.

+++Infektionsschutzgesetz.+++

In den letzten Tagen sickerte es durch, ab einer regionalen Inzidenz von 100 wird durchregiert, ohne lästige Bund-Länderkonferenz. Den gesetzlichen Rahmen liefert das überarbeitete Infektionsschutzgesetz, dass folgende Maßnahmen vorsehen:

Ab einer 100er Inzidenz treten eine Ausgangssperre
von 21 Uhr bis 5 Uhr, eine Schließung des Einzelhandels
und eine Testpflicht für alle Unternehmen in Kraft.
Ab einer 200er Inzidenz werden die Schulen geschlossen.

Der Entwurf des Infektionsschutzgesetz ist inzwischen in die Öffentlichkeit durchgesickert und kann hier nachgelesen werden.

http://www.afd-msh.de/wp-content/uploads/2021/04/Entwurf-Infekstionsschutzgesetz-09.04.21.pdf

Das ist die physikalische Merkel-Formel, „wenn ich mich nicht durchsetzen kann, wird doppelt so stark nachgelegt“. Die Osterruhe ist der „kleine Bruder“ gegen das, was mit dem Infektionsschutzgesetz geplant ist.

+++“Der Köder muss dem Fisch schmecken, nicht dem Angler.“+++

Im Entwurf wird die Ausgangssperre schmackhaft gemacht, denn die Argumente müssen vom Volk akzeptiert werden. Konkret heißt es

„Es handelt sich vorliegend nicht um eine Freiheitsentziehung, sondern    lediglich um eine Einschränkung der persönlichen Bewegungsfreiheit zu regelmäßigen Ruhens- und Schlafenszeiten.“

Jeder kann das empfinden, wie er möchte, der eine akzeptiert die Ausgangssperre, weil der Freiheitsentzug der Epidemie untergeordnet werden muss und dem anderen stehen die Haare zu Berge, denn wer eine Ausgangssperre verhängt und das kontrollieren lässt, verfügt per Gesetz den Freiheitsentzug.

Im Entwurf gibt es einen zweiten Hinweis eines Freiheitsentzuges. Wörtlich heißt es                

„Zudem wird die Bundesregierung ermächtigt, zur einheitlichen Festsetzung von Corona-Maßnahmen Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen.“

Merkel will durchregieren können, die Corona-Politik soll dem Kanzleramt unterstellt werden, ohne Föderalismus, Landesparlamente, Bundestag. Die Machtkonzentration gab es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie.

Das die Leute in Sangerhausen zum 47. Mal und in Hettstedt zum 21. Mal in Folge auf die Straße gehen und gegen den Freiheitsentzug protestieren, zollt ihnen Respekt, Mut und Anerkennung.

Hans-Joachim Klanert
Stellv. Kreisvorsitzender

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