+++Corona „Ermächtigungsgesetz“ beschlossen.+++

Fast untergegangen ist die Meldung, dass der Bundestag am 18.11.2020 eine Einschränkung der Grundrechte beschlossen hat: Das „Gesetz zum Schutz bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“.
Man hätte es auch „Ermächtigungsgesetz“ nennen können, aber der Begriff ist historisch negativ belegt, denn der Deutsche Reichstag beschloss das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933, offiziell das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich.


+++Grundrechte werden eingeschränkt.+++

Das Gesetz ist ab 19.11.2020 gültig und hebelt so alles aus, was sich das deutsche Volk seit 70 Jahren an demokratischen Grundrechten erkämpft hat und wofür die ostdeutsche Bevölkerung erst vor 30 Jahren auf die Straße gegangen ist. KÖRPERLICHE UNVERSEHRTHEIT; FREIHEIT DER PERSON; VERSAMMLUNGSFREIHEIT; FREIZUGIGKEIT und die UNVERLETZLICHKEIT DER WOHNUNG WERDEN EINGESCHRÄNKT.

Den gesamten Textumfang können Sie hier nachlesen:

https://dejure.org/BGBl/2020/BGBl._I_S._2397

+++“Keiner hat vor, Kindergärten zu schließen…“+++

Was hat das zur Konsequenz? Wenn eine Gruppe der Polizei oder des Ordnungsamtes an den Festtagen vor ihrer Tür stehen und Einlass einfordern, hilft die Unversehrlichkeit der Wohnung nicht mehr, denn die Beamten oder Angestellten haben das Recht zu überprüfen, wie vielen Hausständen die anwesenden Personen angehören.
Welche der in der Wohnung erfassten Personen die nationale Gesundheitslage erheblich verschärfen könnte und anschließend rausfliegt und wer das Bußgeld an der Backe hat, wird dann vor Ort entschieden. Ein frohes Weihnachtsfest stelle ich mir anders vor.


+++Willkür sind Tür und Tor geöffnet.+++


Die Feststellung der epidemiologischen Lage von nationaler Tragweite ist dem deutschen Bundestag überlassen, ebenso eigene Kriterien für die Ausrufung der epidemischen Lage festzulegen. Der Beschluss des Bundestages ist maßgebend, unabhängig davon, ob tatsächlich eine epidemische Lage angenommen werden kann.


Und aus den letzten Monaten wissen wir, wie unterschiedlich die Kriterien gehandhabt wurden, um den 2. Lockdown zu begründen. Inzidenzwert, R-Wert, Zahl der positiv getesteten Corona-Erkrankten, Auslastung der Intensivbetten und Tode machen es der Bundesregierung leicht, auf Kriterien zurückzugreifen, die in die aktuelle Politik passen.


Gegenwärtig sind es die positiv getesteten Coronafälle und es reicht, ein Wachstum zum Tag der vergangenen Woche nachweisen zu können. Dabei sind seit Beginn der Corona-Krise nur 1,83% der deutschen Bevölkerung betroffen, zieht man die Zahl der Genesenen ab, dann sind es 0,45 % aktive Fälle.


https://www.zeit.de/wissen/gesundheit/coronavirus-echtzeit-karte-deutschland-landkreise-infektionen-ausbreitung
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Ich formuliere es direkt: Der Willkür stehen alle Möglichkeiten offen. Es wäre also möglich, aufgrund einer epidemiologischen Notlage von nationaler Tragweite etwa die Landtags- und Landratswahlen am 06.06.2021 und die Bundestagswahlen am 26.09.2021 wegen des erhöhten Infektionsrisikos auszusetzen. Dafür bleiben wir alle gesund.
Die Garantie der Grundrechte ist von der parlamentarischen Mehrheit im Bundestag abhängig und deshalb ist es wichtig am 26.09.2021 den AfD-Kandidaten Ihre Stimme zu geben.


Hans-Joachim Klanert
Stellvertretender Kreisvorsitzender
Fraktionsvorsitzender Kreistag MSH

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