+++Wind und Sonne sind billig, dennoch zahlen die Deutschen mit den höchsten Strompreis der Welt.+++

Elektrischer Strom ist ein Wohlstandsfaktor. Jeder Bürger verbraucht pro Tag 120 kWh Energie, damit er kochen, seine Wohnung beleuchten, telefonieren, im Internet surfen oder Kühlschrank, Waschmaschine und zahlreiche andere Haushaltsgeräte betreiben kann. Das hat seinen Preis, so könnte man sagen, doch der Strompreis kostet im Einkauf an der Strombörse in Leipzig 3,70 Cent/kWh und im Verkauf an den Privatkunden zum Durchschnittspreis von 31,47 Cent/kWh. Das ist ein beachtliches Niveaugefälle von genau 27,77 Cent/kWh.

Wo fließt das Geld hin? Warum gibt der Stromeinkäufer den Einkaufspreis nicht an den Endverbraucher weiter? Wo ist der Pferdefuß? Diese und weitere Fragen lassen sich nur beantworten, wenn wir die Kostenblöcke unserer Stromrechnung unter die Lupe nehmen.

+++Deutschland hat mit die höchsten Strompreise in der Welt.+++

Vor zwei Jahrzehnten sah das noch anders aus. 1998 – der Strom kostete damals umgerechnet 14 Cent pro kWh. Ein Drei-Personen-Haushalt zahlte 1998 pro Monat durchschnittlich 50 Euro, im Jahr 2000 nur noch 40 Euro.

Das war’s dann aber auch. Im neuen Jahrtausend ging es mit dem Preis wieder kräftig aufwärts. Heute kostet der deutsche Strom doppelt so viel wie der Haushaltsstrom in Frankreich oder im Hochpreisland Schweiz. Damit hat sich Deutschland eine Spitzenposition erarbeitet: Wir haben den höchsten Strompreis in der Welt.

Was macht Deutschland besonders gut oder auch besonders schlecht, um diesen Spitzenplatz erreichen zu können?

+++Kostenblöcke des Strompreis für den Haushalt.+++

Jeder Stromlieferant führte als Anlage die Steuern, Umlagen und andere staatliche Abgaben auf. Es sind inzwischen 55 Prozent des Bruttostrompreises. Ohne gesetzliche Abgaben wäre der Strom also nur halb so teuer. Stromerzeugung und Vertrieb – das eigentliche Produkt – machen hingegen nur noch ein Fünftel des Gesamtpreises aus. Was ist in den letzten 20 Jahren passiert?

1999 – Stromsteuer. Die rot-grüne Regierung unter Gerhard Schröder führte eine „ökologische Steuerreform“ ein. Dazu gehört eine Stromsteuer, die den Strom über zwei Cent pro Kilowattstunde verteuert und dem Bund jährlich etwa sieben Milliarden Euro einspielt.

2000 – Erneuerbarer Energien Gesetz (EEG), das dem Ökostrom eine komfortable Vorzugsstellung garantiert, weil

1. unabhängig vom Bedarf muss er vorrangig ins Netz eingespeist werden
2. Vergütet wird er in einer Höhe, die deutlich über den Entstehungskosten von Strom aus konventionellen Quellen liegt
3. diese Vergütung wird zum Festpreis für die Dauer von zwanzig Jahren garantiert.

Der Verbraucher bezahlt die EEG-Umlage mit rund 30 Milliarden Euro/Jahr einschließlich Mehrwertsteuer. Mit Hilfe dieses Gesetzes hat die Ökoindustrie inzwischen reichlich Kasse gemacht und hunderte von Milliarden kassiert. Aloys Wobben, Gründer des ostfriesischen Windenergie-Unternehmens Enercon, soll hier stellvertretend genannt werden. In der Milliardärsliste des US-Magazins „Forbes“ (2015) steht er mit einem Vermögen von rund 3,7 Milliarden Euro auf Platz 24 der superreichen Deutschen.

Der Leser ahnt, wo der Reichtum herkommt, der Verbraucher zahlt.

Off-Shore-Netzumlage. Die Lobbyisten der Ökoindustrie haben weitere Abgaben durchgesetzt. Den Strom ihrer Windgeneratoren auf hoher See brauchen sie nicht an Land zu leiten, dafür sind die Übertragungsnetzbetreibern zuständig.

Wenn die Stromtrassen zum Land nicht rechtzeitig fertig sind, wird der Off-Shore Strom, der nicht geliefert werden kann, trotzdem vergütet. Zahlen muss das der Stromkunde mit der Off-Shore Netzumlage nach § 17f, Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes mit 2 Milliarden Euro/Jahr. Die Kosten für den Stromtransport an Land sind in den allgemeinen Netzgebühren mit 5 Cent/kWh enthalten.

Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). Stromintensive Betriebe sind mit den hohen Netzkosten in Deutschland nicht mehr wirtschaftlich. Ihnen wird ein Teil der Netzgebühren erlassen natürlich auf Kosten der übrigen Stromverbraucher. Die werden nach der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) mit einer Netzumlage von 1,7 Milliarden Euro/Jahr belastet, die den Gebührenausfall von den stromintensiven Betrieben deckt.

Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV). Wolken und abflauender Wind führen zu einem kritischen Leistungsabfall im Stromnetz, weil Wind- und Solaranlagen nicht mehr genügend liefern. Um einen Zusammenbruch zu vermeiden, werden dann Betriebe mit hoher Leistung (Aluminium-Elektrolyse usw.) abgeschaltet. Der Produktionsausfall wird vergütet. Zahlen muss das wiederum der Endkunde mit einer Umlage nach § 18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) mit 33 Millionen Euro/Jahr. Mit jeder weiteren Wind- und Solaranlage wird dieser Betrag steigen.

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG). Bei der Stromerzeugung geht rund 60 Prozent der eingesetzten Energie als Abwärme verloren. Es ist sinnvoll, diese Abwärme zum Heizen zu nutzen. Dabei gibt es ein Problem. Im Sommer braucht man keine Wärme. Daher müssen solche kombinierten Strom- und Wärme erzeugenden Anlagen entweder auf den Wärmebedarf oder aber auf den Strombedarf ausgelegt werden. Meistens wird die Bedarfswärme erzeugt und Strom ist ein Nebenprodukt. Der Strom wird nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme- Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz – KWKG) vergütet. Auch dafür muss der Endverbraucher mit einer Umlage von 1,1 Milliarden Euro/Jahr zahlen.

Netzausbau, Regelungskosten, Leitungsverluste. Für das Einsammeln des Stroms von den dezentralen Wind-, Solar- und Biogasanlagen muss das Verteilernetz ausgebaut und verstärkt werden. Stromtrassen werden von Nord- nach Süddeutschland gebaut, um Windstrom in den Süden zu bringen. Wegen Bürgerproteste werden große Teile der Leitungen in die Erde verlegt. Die Kosten steigen damit von 1 Million auf 7 Millionen Euro für jeden Kilometer.

Lange Leitungen haben hohe Stromverluste. Bei dem Transport nach Süddeutschland sind es etwa 10 Prozent. Hinzu kommen die Kosten für den Regelstrom, der den vom Wetter gesteuerten Wind- und Solarstrom auf den Bedarf ergänzt. Allein die Bedarfsregelung ist durch die Energiewende von 100 Millionen Euro/Jahr auf 1,5 Milliarden gestiegen. Netzausbau, Regelungskosten und Leitungsverluste dürften Kosten von mehr als 10 Milliarden Euro im Jahr verursachen, die als Netzkosten versteckt sind.

Redispatch. Die unstete Leistungseinspeisung durch Windräder und Solaranlagen macht das Netz instabil. Netzbetreiber haben täglich alle Hände voll zu tun, um das Netz aufrecht zu erhalten. Redispatch ist der Fachausdruck dafür, dass konventionelle Kraftwerke bei Stromüberschuss gedrosselt und bei Mangel an Wind und Sonnenschein hochgefahren werden. Das alles bringt erhebliche Kosten mit sich, die natürlich der Verbraucher zahlt.

+++Die Wahrheit über den Öko-Strom.+++

Die Stromlieferanten bieten in verschiedenen Varianten Ökostrom an. Mal heißt es Naturstrom Gold, Grüner Strom usw. Die Stromanbieter sind bei der Wortwahl erfinderisch. Die Leser sollten wissen: Okostrom wird nicht geliefert. Jeder Kunde erhält den Strommix, der in seinem lokalen Netz vorhanden ist. Der Lieferant kauft lediglich die verschiedenen Strommengen ein, die zu beliebigen Zeiten in das Netz eingespeist werden. Der Verkauf von Ökostrom ist also eine Irreführung der Kunden.

+++Schlussfolgerung.+++

Die direkten Kosten der Energiewende belaufen sich auf annähernd 50 Milliarden Euro/Jahr. Das sind mehr als 600 Euro je Einwohner. Keiner erinnert sich mehr an die Lügen-Worte des Grünen Jürgen Trettin, Umweltminister 2004, die Energiewende werden einen Haushalt nur „so viel wie eine Kugel Eis“ kosten.

Für drei Cent pro kWh wird der Strom an der Börse verramscht, dank des zeitweise reichlich vorhandenen Ökostroms. Der Verbraucher aber zahlt weiterhin das Zehnfache. Der Pferdefuß sind nicht die Stromkonzerne, die den Einkaufspreis nicht weitergeben. Der Pferdefuß ist die Energiewende, die Umstellung der deutschen Energiewirtschaft auf Wind und Sonne. 

Strom aus Wind und Sonne ist einfach nicht mehr wert, da er dem Netz nicht bedarfsgerecht bereitgestellt werden kann. Die „grünen Stromerzeuger“ haben dabei keinen Nachteil. Sie erhalten stets die gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung, die praktisch immer über dem Verkaufspreis liegt. Die Differenz zwischen Vergütung und Marktpreis – die EEG-Umlage – zahlt der Verbraucher über seine Stromrechnung.

Andreas Gehlmann

MdL, Sprecher Energiepolitik

Quellen:

https://de.globalpetrolprices.com/electricity_prices/

https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/193/1919381.pdf

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200812-investitionsbeschleunigungsgesetz-im-kabinett-verabschiedet.html

https://www.mckinsey.de/branchen/chemie-energie-rohstoffe/energiewende-index

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