+++Das EEG ist ein Gesetz der Ungerechtigkeit.+++ Teil 2

Hallo Mansfeld-Südharz! Auch in der Zeit des Krisen-Virus bleiben die Probleme der Energiewende bestehen. Nehmen Sie sich die Zeit und informieren sich über die Fakten zum EEG-Gesetz.

Im ersten Beitrag über das EEG-Gesetz habe ich erklärt, wie durch den Grundsatz der vorrangigen Energieeinspeisung der Energiemarkt komplett umkrempelt wird. Das ist der seit 1945 größte planwirtschaftliche Eingriff in den Markt. Im zweiten Beitrag werde ich nachweisen, dass die Erzeuger eine feste Einspeisevergütung für 20 Jahre erhalten und die Kostenentwicklung außer Kontrolle geraten ist.

+++Gewinnsicherung für 20 Jahre.+++

Das EEG-Gesetz zwingt die Netzbetreiber per Gesetz, die minderwertigen Wind,- Sonne- und Bioenergien abzunehmen und diese auch 20 Jahre lang zum Vielfachen des Marktpreises in jeder Menge zu vergüten. Die Abnahmepreise werden in Abständen zwar neu ausgehandelt, sind aber weitgehend stabil. Das sind 19 Cent pro kWh für Windenergie (2018) und 12 Cent für Sonnenenergie – und das für 20 Jahre.
Das macht die Investition in Wind- und Sonnenanlagen so attraktiv: Hohe feste Preise, bei garantierter Abnahme in unbegrenzter Menge.
Der Gewinn macht erfinderisch, denn der öko-industrielle Komplex der EE-Industrie erweckt mit medialer Unterstützung den Eindruck alle Probleme der Energiewende überwinden zu können.

+++Kosten der Energiewende steigen exponentiell+++

Um das anschaulich zu machen, verweise ich auf die Grafik in der Anlage 1.

Die untere Kurve zeigt die Milliarden an, die über die EEG-Auszahlungen an die Netzbetreiber ausgezahlt wurden. Dem ersten Anschein nach sieht die Kurve moderat aus, denn die Energiewende kann es nicht zum Null-Tarif geben. Die zweite Kurve zeigt die kumulierten Auszahlungen pro Jahr an die Netzbetreiber, also jene Summe, die seit dem EEG-Gesetz gezahlt worden ist. Und die dritte Kurve zeigt die Summe, die noch zu zahlen ist, denn das EEG-Gesetz schreibt die Abnahmepreise für 20 Jahre fest.

Bereits 2013 hat die Energiewende mit 442 Milliarden Euro zu Buche geschlagen und – hochgerechnet auf 2022 – stehen 1.203 Milliarden Euro (das sind 1,203 Billionen Euro) Kosten für die Energiewende.

Unser Bewusstsein hat für solche Größenordnungen kein Maßstab. Dennoch möchte ich einen Vergleich herstellen. Deutschland hat in der Nachkriegszeit über den Marshallplan von den USA eine Anschubfinanzierung in Höhe von 1,4 Milliarden Dollar erhalten, was heute etwa neun Milliarden Euro entspricht. Mit den Kosten der Energiewende könnten 120 Marshallpläne finanziert werden.

+++Bundesrechnungshof stellt vernichtendes Urteil über die „Energiewende“ aus.+++

Das Urteil des Bundesrechnungshofes (2018) überrascht nicht. Außer gigantischen Kosten hat die Energiewende nichts produziert. Das ist nicht sonderlich neu, nur hat das jetzt auch der Bundesrechnungshof in seinem Sonderbericht „Koordination und Steuerung zur Umsetzung der Energiewende durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie“ erhebliche Defizite festgestellt.

Die Prüfer haben sich die Strukturen im zuständigen Bundeswirtschaftsministerium angesehen und verpassen dem Minister und seinem teuren Apparat eine deftige Klatsche: Allein im BMWi sind 34 Referate in vier Abteilungen damit befasst, die Energiewende umzusetzen. Dazu sind fünf weitere Bundesministerien und alle Länder an der Umsetzung der Energiewende beteiligt. Dennoch hat das BMWi nicht festgelegt, was die Koordination der Energiewende umfasst. Eine gesamtverantwortliche Organisationsform gibt es bis heute nicht.

Welche politische Aktion was bewirkt und wieviel sie kostet, weiß niemand im Berlin. Sie können nichts außer die Infrastruktur eines Landes im Blindflug außer Gang zu setzen und Landschaften mit Windradmüll zerstören.

Zeit für eine marktwirtschaftliche Energiewende.
Zeit für mehr AfD.

Andreas Gehlmann, MdL, Sprecher Energiepolitik

Quellen

https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/index.html

https://www.bundesrechnungshof.de/…/2018-sonderbericht…/view

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert