+++Nach dem Verbrennungsverbot folgt das Diskussionsverbot.+++

+++Nach dem Verbrennungsverbot von Gartenabfällen im Landkreis Mansfeld-Südharz kommt jetzt das Diskussionsverbot. Die „basta-Entscheidung“ der Landrätin meint damit „mit mir kann keiner darüber reden“.+++

Die Mitteldeutsche Zeitung schenkte dem Unmut der Bevölkerung über das Verbrennungsverbot von Gartenabfällen im Landkreis Mansfeld-Südharz Aufmerksamkeit, räumte aber auch der Argumentation der Landrätin viel Raum ein. Interessant ist, wie diese in den letzten Tagen an Schärfe zugenommen hat. Der Druck von „Unten“ hat die Sprache von „Oben“ an Schärfe zunehmen lassen.

03. Juli
Die Pressesprecherin der Landrätin MSH begründete das Verbrennungsverbot mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz aus dem Jahr 2012 und fügte den Zusatz hinzu, dass die Landrätin „kaum mit Kritik rechne und vielmehr auf die Einsicht der Betroffenen setze“.

09. Juli
Von einer Einsicht der Betroffenen war nichts zu spüren, im Gegenteil. Der öffentliche Unmut war nicht zu überhören und so verschärfte sich die Sprache. Die „Landrätin kann das alleine entscheiden und hat sich auf das Kreislaufwirtschaftsgesetz orientiert“, so die Pressesprecherin. Dann folgte der Verweis auf den Druck des Landesverwaltungsamtes und auf die Landkreise in Nachbarschaft, die das Verbrennen verboten haben.

11. Juli
Die Mitteldeutsche Zeitung veröffentlichte das Ergebnis einer Onlineumfrage, wonach 61% für eine Verbrennung eingetreten würden. Auf die Kritik an einer alleinigen Entscheidung der Landrätin lies sie – in einem kühlen von oben herab fallenden Ton – von der Pressesprecherin verlauten, „das allerdings liege in ihrer Macht“.

13. Juli
Der tagesweise zunehmende Druck von „Unten“ war nicht erwartet und der Ton von „Oben“ nahm weiter an Schärfe zu. „Eine Änderung der Entscheidung werde es aber nicht geben…Es steht nicht zur Diskussion, das Verbot aufzuweichen oder gar wieder aufzuheben“, so verbreitete die Mitteldeutsche Zeitung die Pressesprecherin. Es erfolgte ergänzend der Hinweis auf die umfangreichen Entsorgungsmöglichkeiten im Landkreis.

Welche Botschaft liegt in der Dramaturgie der Sprache? Nach dem Verbrennungsverbot am 1. Juli folgte am 13. Juli mit der „basta-Entscheidung“ ein Diskussionsverbot. Die Landrätin lässt mitteilen, dass sie über das Verbrennungsverbot nicht weiter zu sprechen wünscht. Schluss damit, genug jetzt!

Das Thema ist mit der „basta-Entscheidung“ noch nicht vom Tisch. Die AfD-Pressemitteilung vom 11. Juli hat die Mitteldeutsche Zeitung bisher ignoriert, wie auch das Meinungsbild der Stadt- und Gemeinderäte und der Kreistagsmitglieder. Wir hoffen auf das Demokratieverständnis der Landrätin und rechnen mit dem Neutralitätsgebot der Mitteldeutschen Zeitung.

Andreas Gehlmann, MdL

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