+++Gericht hinterfragt interne Entscheidungsabläufe in der Kreisverwaltung.+++

+++Jetzt hinterfragt auch das Gericht den internen Entscheidungsprozess über Windkraftanlagen in der Kreisverwaltung MSH.+++

Das persönliche Fehlverhalten einer autokratischen Persönlichkeit vom Schlage Dirk Schatz zu sanktionieren, ist Aufgabe des Gerichtes in Halle. Eine ganz andere Frage ist die nach einer gesellschaftlichen Mitverantwortung, den internen Abläufen der Entscheidung über Windparkanlagen in der Kreisverwaltung.

+++Warum konnte sich ein Autokrat gegen Recht und Gesetz durchsetzen?+++

Zitat Mitteldeutsche Zeitung vom 30.04.2019: „Das Gericht verspricht sich von der Vernehmung von Siegmund S. Erkenntnisse über Abläufe in dem behördeninternen Verfahren zur Genehmigung für die Windkraftanlagen.“ Ende des Zitates. Das Gericht tut gut daran zu hinterfragen, wie die Entscheidungsabläufe bei einem 18 Mio Euro schweren Investitionsobjekt in der Kreisverwaltung definiert sind. Als AfD gehen wir noch einen Schritt weiter und fragen nach den strukturellen, rechtlichen und sozial-psychologischen Hintergrund. Die AfD hat bereits am 23.02.2019 und am 26.04.2019 eine erste Analyse veröffentlicht.

+++Kleine Anfrage bringt Licht in das Dunkel.+++

Bei wem liegt die Entscheidungskompetenz über die Windparkanlage, so die Frage in einer „Kleine Anfrage“ an den Landkreis vom 07.01.2019. Im Antwortschreiben vom 29.01.2019 antwortete der Vorsitzenden des Kreistages Norbert Born darauf wie folgt, „die Genehmigungsbehörde sind die Landkreise als Untere Immissionsschutzbehörde“, die der „Hauptverwaltungsbeamte im übertragenen Wirkungskreis gem. §6 Kommunalverfassungsgesetz in eigener Zuständigkeit erledigt.“

Ungenauer geht es nicht. Das Gemengegelage von ungenau beschriebenen Verantwortlichkeiten und Unschärfen im  Kommunalverfassungsgesetz scheinen eine Lücke für den ehemaligen Landrat gewesen zu sein.

+++Oberster Dienstherr des Landrates ist der Kreistag.+++

Genauer ist das Mitentscheidungsrecht des Kreistages beschrieben, denn so Norbert Born am 29.01.2019 – „ein Mitbestimmungsrecht des Kreistages im Genehmigungsverfahren besteht nicht“. Warum haben die gewählten Vertreter im Kreistag kein Mitentscheidungsrecht über ein 18 Mio Euro schweres Großprojekt? Hier scheint ein strukturelles Defizit vorzuliegen, denn gegen ein NEIN der Kreistagsmitglieder hätte sich auch kein Autokrat vom Schlage eines Dirk Schatz durchsetzen können.

+++Warum die AfD-Kandidaten in den Kreistag gehören.+++

Der Kreistag braucht ein Entscheiungsrecht bei allen die Bürger betreffenden Frage z.B. über Großwindanlagen „An den Bärlöchern“, „Hutdeckel“ bei Edersleben usw. Hier ist der Kreistag bisher nicht beteiligt und das wollen wir ändern.

Andreas Gehlmann, MdL

https://www.mz-web.de/eisleben/prozess-um-dirk-schatz-kollege-muss-in-den-zeugenstand-32447038?dmcid=sm_em

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