Feuerwehr in Helbra nicht einsatzfähig. Verbandsbürgermeister steht mit Rücken zur Wand.

Auch nach der Ausschusssitzung „Ordnung, Sicherheit und Brandschutz“ der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra und der Gemeinde Helbra am 15. März 2018 bleiben die Fragen zur Feuerwehr Helbra weiter unbeantwortet.

Der für die Feuerwehr verantwortliche Verbandsgemeindebürgermeister Skrypek (CDU) schilderte seine Version zum chronologischen Ablauf der Vorgänge. Nach dem Verständnis der Ortsgruppe des AfD Kreisverbandes wurde in dieser Sitzung folgender Eindruck vermittelt:

1. Herr Skrypek habe keine Kenntnis darüber, warum siebzehn Kameraden der FFW ausgetreten sind und wies jegliche Verantwortung von sich

2. die nichteinsatzbereite Feuerwehr Helbra stelle für ihn kein Sicherheitsproblem dar.

Das Ergebnis der Ausschusssitzung lautet: Die Feuerwehr in Helbra ist nicht einsatzfähig, die Sicherheit der Bürger nicht gewährleistet!

Die Ortsgruppe des AfD Kreisverbandes hat deshalb eigene Recherchen angestellt und kommt zu folgendem Ergebnis…

Fakt 1, §1 Abs. 4 der „Satzung für die FFw der VG Mansfelder Grund-Helbra“ regelt eindeutig und unmissverständlich, dass die FFw der Verbandsgemeinde dem Verbandsgemeindebürgermeister untersteht. Der Bürgermeister trägt also für alles was im Zusammenspiel mit der Feuerwehr in der Verbandsgemeinde geschieht satzungsgemäß die Verantwortung.

Fakt 2, unabhängig davon, wie gut oder wie schlecht die Ausrüstung Feuerwehr Helbra einzuschätzen ist, regelt §2 Abs. (2) Nr. 1. des Brandschutzgesetzes von Sachsen Anhalt „Die Gemeinden haben dazu insbesondere eine leistungsstarke Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten, …“. Das heißt, die Pflicht zur Ausstattung der Feuerwehr ist gesetzlich geregelt und hat nichts mit der Anerkennung gegenüber den Feuerwehrkameraden zu tun.

Fakt 3, §2 Abs. (2) Nr. 4. BrSchG gibt vor, dass die Feuerwehr in 12 Minuten am Einsatzort zu sein hat. Wenn nach Aussage Herr Skrypek, die nicht einsatzfähige Feuerwehr Helbra kein Sicherheitsproblem darstellt, dann muss die Feuerwehr z.B. auch am Mittwochvormittag bei geschlossenen Schranken (Klostermansfeld) in spätestens 12 Minuten nach §2 Abs. (2) Nr. 4. BrSchG auf der Lehbreite, am Holzkraftwerk und am Seidelschacht mit der gesetzlich geforderten Technik und Mannschaftsstärke eingetroffen sein.

Erweitern wir die Fakten um Zusammenhänge. Wenn die nicht einsatzbereite Feuerwehr kein Sicherheitsproblem für die Verbandsgemeinde darstellt, dann stellen sich die Fragen:

  •  Warum wurde im letzten Jahr in Helbra ein Löschfahrzeug für ca. 250.000 € angeschafft, wenn dies für die Sicherheit der Bürger nicht notwendig ist?
  •  Warum soll in der Gemeinde Ahlsdorf für einen Millionenbetrag ein größeres Feuerwehrgerätehaus gebaut werden, wenn die Sicherheit der Bürger ohne eine einsatzfähige Feuerwehr Helbra gewährleistet werden kann?

Der Verbandsbürgermeister steht mit dem Rücken zur Wand, verteidigt seine Person und sein Handeln und verzichtet auf eine tiefere Analyse. Dazu gehört auch die menschliche Seite, nämlich die ausgetretenen Kameraden zum Wiedereintritt zu bewegen. Am Ende seiner Ausführungen verwies er darauf, dass Besucher satzungsgemäß kein Recht auf Fragen hätten. Weiter…

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